Die Landesrettungsdienstgesetze sehen vor, dass Rettungssanitäter:innen im Bereich der Notfallrettung als Fahrer:in eingesetzt werden oder Krankentransporte als verantwortliche:r Transportführer:in leiten. Auch für viele Fahrzeuge des Katastrophenschutzes werden Rettungssanitäter:innen als verantwortliche Besatzung empfohlen. Somit kommt der Tätigkeit als Rettungssanitäter:in eine große Bedeutung im Regelrettungsdienst aber auch im Katastrophenschutz zu.
Voraussetzungen sind eine erfolgreiche Teilnahme an den Modulen M1 und M2. Ein 80 Stunden Praktikum im einer Klinik. Sowie ein 160 Stunden Praktikum im Rettungsdienst und ein vollständig geführtes Testatheft.