1. Ausbildung
mobile medic verpflichtet sich zur Durchführung des Unterrichts gem. des Vertragszweckes, für die Beschaffung von Praktikumsplätzen ist der Teilnehmer genauso selbst zuständig, wie für den Abschluss einer Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung. Kosten für Fachliteratur, Lernmittel sowie Arbeitskleidung während der Praktika trägt der Teilnehmer.
Der Teilnehmer sichert zu, die Voraussetzungen zur Teilnahme an den Lehrgängen zu erfüllen. Der Teilnehmer wurde darauf hingewiesen, dass bei Wegfall der Voraussetzungen eine Zulassung zur Prüfung voraussichtlich nicht erfolgen kann. Lehrgangsgebühren werden in diesen Fällen nicht erstattet.
2. Zahlung der LehrgangsgebührenDie Gebühren gemäß Anmeldeformular sind bis spätestens vier Wochen vor Lehrgangsbeginn vollständig zu entrichten, wobei für die Rechtzeitigkeit die Gutschrift auf dem Empfängerkonto maßgeblich ist. Für den Fall einer auch nur teilweise nicht fristgerechten Zahlung ist mobile medic berechtigt, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Der Teilnehmer hat in diesem Falle die Pauschale gem. Ziffer 3.3 zu zahlen. Die Lehrgangsgebühr ist auch dann voll zu zahlen, wenn der Teilnehmer den Vertrag außerhalb der Gründe der Ziff. 4 kündigt, die Ausbildung nicht antritt, die Prüfung(en) nicht besteht oder aber das Ausbildungsziel außerhalb der Gründe aus Ziff. 4 endgültig nicht mehr erreichen kann.
3. Rücktritt des AnmeldersSofern der Teilnehmer vor Beginn des Lehrganges von dem Ausbildungsvertrag zurücktritt, wird ein pauschalierter Schadenersatz in folgender Höhe erhoben:
3.1 30 Tage oder früher vor Lehrgangsbeginn 20 % der Lehrgangsgebühren
3.2 14 bis 29 Tage vor Lehrgangsbeginn 30 % der Lehrgangsgebühren
3.3 13. bis 1. Tag vor Lehrgangsbeginn 50 % der Lehrgangsgebühren
Dem Teilnehmer ist der Nachweis gestattet, dass im konkreten Fall ein niedrigerer Betrag angemessen ist.
4. Rücktritt/ Verschiebung seitens mobile medic4.1 mobile medic ist berechtigt, bei ungenügender Teilnehmerzahl von diesem Vertrag zurückzutreten oder den Lehrgangstermin zu verschieben. Im Falle des Rücktritts werden dem Anmelder die gezahlten Gebühren erstattet, darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.
4.2 mobile medic kann diesen Vertrag auch außerordentlich aus im Verhalten des Teilnehmers liegenden Gründen kündigen, insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung, die Gegenstand dieses Vertrages ist. mobile medic kann diesen Vertrag auch außerordentlich kündigen, wenn im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung eine Lastschrift nicht zur Einlösung gelangt. In obigen Fällen bleibt der Teilnehmer zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühr verpflichtet.
4.3 Falls Ausbildungsstunden aus wichtigem Grund, insbesondere der Verhinderung eines Dozenten, nicht stattfinden können, benennt mobile medic einen Ausweichtermin. Weiterführende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.
5. Unterrichtsversäumnisse Unterrichtsversäumnisse des Teilnehmers auch durch Schwangerschaft, Krankheit oder anderen von diesem nicht zu vertretenden Gründen dürfen nicht auftreten. Bei darüberhinausgehenden Fehlzeiten ist der Unterricht in Absprache mit der Schulleitung auf eigene Kosten nachzuholen.
6. Haftung
mobile medic haftet nur bei Schäden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem theoretischen Ausbildungsablauf in Denkendorf stehen sowie für Schäden, welche durch die Mitarbeiter von mobile medic schuldhaft herbeigeführt werden.
7. Form
Änderung des Vertrages und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Rücktritt und Kündigung haben durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Klausel durch eine Regelung zu ersetzen, die der bisherigen Regelung nach den Vorstellungen und den wirtschaftlichen Geschäftsgrundlagen der Parteien am nächsten kommt.